Der Kurs beinhaltet die Grundzüge des allgemeinen Handelsrechts. Neben den Grundlagen werden schwerpunktmäßig behandelt: Der Kaufmannsbegriff, das Unternehmen als Rechtsobjekt, der besondere Vertrauensschutz im Handelsrecht sowie die Handelsgeschäfte, insbesondere der Handelskauf. Erforderliche Vorkenntnisse: Der/Die Bearbeiter/-in sollte den Inhalt des Kurses 0009 "Recht für Wirtschaftswissenschaftler I" und die KE 1 des Kurses 0027 "Recht für Wirtschaftswissenschaftler II" beherrschen. Die darin behandelten Grundzüge des bürgerlichen Rechts kann sie/er sich selbstverständlich auch auf andere Weise als durch Bearbeitung der oben genannten Kurseinheiten angeeignet haben.