Die Einführung in das Familienrecht gibt eine Übersicht über das Eherecht, das Unterhalts-, das Kindschafts-, das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht. In dem erbrechtlichen Teil werden die Grundprinzipien des Erbrechts dargestellt, u.a. der Ausschluss von der Erbschaft und das Pflichtteilsrecht, die Miterbengemeinschaft und die Erbenhaftung.