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Frequently Asked
Questions
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- Müssen die
Einsendeaufgaben erneut bearbeitet werden, wenn bereits in einem
vorigen Semester die zur Klausurzulassung notwendige Punktzahl erreicht
wurde, die Klausur in dem entsprechenden Semester jedoch nicht
bestanden wurde (bzw. nicht daran Teilgenommen wurde)?
- Nein,
wurde die zur Klausurzulassung notwendige Mindestpunktzahl der
Einsendearbeiten einmal erreicht, so ist die dadurch erworbene
Klausurzulassung auch in den folgenden Semestern gültig.
- Muss ich an der
schriftlichen Klausur teilnehmen, oder genügt das Bestehen der
münlichen Prüfung?
- Die Kursbetreuung kann Ihnen keine verbindliche Auskunft
darüber geben, ob Sie an der schriftlichen Klausur teilnehmen
müssen, bzw. ob Sie zur münlichen Prüfung erscheinen
müssen. Die Prüfungsmodalitäten sind von Studiengang zu
Studiengang verschieden. Hinweise zu den für Sie gültigen
Prüfungsmodalitäten finden Sie in der Prüfungsordnung
ihres Studienganges. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich bei dem
für Sie zuständigen Prüfungsamt zu informieren.
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