Praktikumsordnung

Allgemeine Hinweise

Die Versuche des Praktikums werden in Gruppen von 2-4 Personen durchgeführt. Der Gruppe wird ein Betreuer zugewiesen. Die Versuchsdurchführung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Betreuer. Vor Beginn des Versuches findet ein kurzes Gespräch über die Versuchsthematik statt.

Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie nicht genügend vorbereitet sind, werden Sie von der Versuchsteilnahme ausgeschlossen!

Nach der erfolgreichen Durchführung des Versuches erhalten Sie von Ihrem Betreuer ein Vortestat. Dieses setzt ein ordnungsgemäßes Versuchsprotokoll voraus. Für die meisten Versuche ist anhand des Protokolls eine handschriftliche Versuchsausarbeitung zu erstellen und zusammen mit dem Protokoll innerhalb einer vorgegebenen Frist zur Korrektur einzusenden.

Ausarbeitungen ohne Vortestat werden nicht berücksichtigt!

Die Ausarbeitungen werden korrigiert und ggf. mit dem Haupttestat versehen.

Nach erfolgreicher Beendigung des Praktikums erhalten Sie einen Übungsschein. Die dazu erforderliche Anzahl der Haupttestate ist in der Studienordnung festgelegt und hängt davon ab, ob Sie Elektrotechnik als Haupt- oder als Nebenfach studieren.

Alle zu einem Praktikumsblock gehörenden Versuche (gekennzeichnet durch die gemeinsame Kursnummer) müssen in einem Termin erfolgreich absolviert werden. Gegebenenfalls ist mit den Versuchsbetreuern ein Nachholtermin zu vereinbaren. Werden einzelne Versuche gar nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgreich durch ein Testat abgeschlossen, so ist im nächsten Jahr der gesamte Praktikumsblock zu wiederholen.

Hinweise zum Verhalten in den Versuchsräumen

Die im Praktikum verwendeten Geräte und Einrichtungen entsprechen den Vorschriften nach VDE 0100. Es sollte Ihnen aber stets bewusst sein, dass die unsachgemäße Durchführung elektrischer Versuche mit Gefahr verbunden ist. Deshalb sind folgende Punkte bei der Arbeit im Praktikum unbedingt zu beachten:

  1. Vorsichtsmaßregeln
    1. Beim Aufbau und vor Änderung der Versuchsschaltungen sind alle Netzgeräte auszuschalten.
    2. Die für den Versuchsaufbau vorgesehenen Geräte dürfen nur für den jeweiligen Versuchszweck eingesetzt werden.
    3. Die Geräte dürfen nicht geöffnet werden. Sollte einmal ein Gerät nicht funktionieren, so ist dies unverzüglich dem Betreuer mitzuteilen. Die Beseitigung von Fehlern darf nur von diesem vorgenommen werden.
    4. Änderungen des Versuchsaufbaus sind vor Inbetriebnahme mit dem Betreuer zu besprechen.
    5. Kondensatoren können eventuell aufgeladen sein und “`elektrische Schläge”’ verursachen. Sie sind deshalb vor einer eventuell notwendigen Berührung zu entladen.
    6. Versuchsanordnungen, die an das Netz angeschlossene Geräte enthalten (z.B. Oszilloskope, netzgespeiste Stromquellen, elektronische Spannungsmesser usw.), sind als mit dem Netz in Verbindung stehend anzusehen, auch wenn die Spannungen und Energien auf der Versuchsseite ungefährlich klein sind.
    7. Vor Versuchsbeginn ist die Information über den Ort des Hauptschalters erforderlich.
  2. Regeln für den Notfall
    1. Im Notfall die Anlage mit dem Hauptschalter ausschalten!
    2. Sofort Betreuer benachrichtigen!
    3. Eventuell mit Maßnahmen der ersten Hilfe beginnen. (Falls erforderlich Rettungsdienst anrufen: 110)!
    4. Auch wenn Sie sich einmal “nur” elektrisieren sollten, stellen Sie bitte sofort die Arbeit ein und melden den Vorfall dem Betreuer.